|
ALLGEMEINE ERKLÄRUNGEN:
Der Energieausweis dient zur energetischen Bewertung von Gebäuden und soll Eigentümern, Mietern oder Käufern einen kurzen Überblick über den Primärenergiebedarf eines Gebäudes geben. Zusätzlich zum errechneten Wert, erfolgt eine Einteilung des Gebäudes auf einer Farbskala. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Energieausweisen, einmal wird der Energieausweis auf Basis des Verbrauchs und das andere Mal auf Basis des Bedarfs erstellt:
|
 |
UNSERE LEISTUNGEN:
Unser Ingenieurbüro hilft Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Energieausweises und stellt Ihnen diesen selbstverständlich auch aus. Bitte beachten Sie, dass seit 2013 der Energie-ausweis bei Vermietung oder Verkauf ungefragt vorzulegen ist. Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung am
1. Mai 2014 muss die Gesamt-Energie-Effizienz-Klasse des Gebäudes auch bei Zeitungsinseraten mit angeben werden!
|
 |